AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Gents Heaven Escort-Service,
vertr. d. d. Inhaber Marcus Karrenberg,

 

§1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma Gents Heaven Escort Service (nachfolgend „Agentur“ oder „Vermittler“) und der Kundin (nachfolgend „Kundin“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

(2) Geschäftsbedingungen der Kundin oder Dritter finden auf die Vertragsbeziehungen mit der Agentur keine Anwendung. Die auch dann nicht, wenn die Agentur hiergegen nicht ausdrücklich widerspricht.

(3) In den AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Femininum verwendet. Weibliche sowie anderweitige Geschlechtsidentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit dies für die Aussage erforderlich ist.

 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Die Agentur erbringt ausschließlich Vermittlungsleistungen in Gestalt der Vermittlung männlicher Escorts (nachfolgend „Begleitherr“) für eine zeitlich befristete und entgeltliche Begleitung an die Kundin. Alle Escorts sind selbständige Unternehmer und erbringen ihre Dienstleistungen im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung. Ein Anstellungsverhältnis zwischen der Agentur und dem jeweiligen Begleitherr besteht nicht. Die konkreten Dienstleistungen, welche der Begleitherr gegenüber der jeweiligen Kundin erbringt, sind mithin nicht Vertragsbestandteil.

 

§3 Buchung

(1) Das Absenden einer Buchungsanfrage per E-Mail oder über das Online-Formular auf der Website der Agentur bzw. eine telefonische Buchungsanfrage durch die Kundin führt nicht zu einer verbindlichen Buchung, sondern stellt eine bloße Anfrage dar. Eine verbindliche Buchung kommt erst mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail durch die Agentur zustande, da die jeweiligen Begleitherren frei über ihre Zeit verfügen und daher eine vorherige Rücksprache mit diesen durch die Agentur erforderlich ist. Es besteht kein Anspruch der Kundin auf eine Vermittlungsleistung der Agentur.

(2) Eine Vermittlung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen. Liegen seitens der Agentur Zweifel an der Volljährigkeit einer Kundin vor, hat diese auf Aufforderung einen Altersnachweis zu erbringen.

(3) Eine zeitliche Verlängerung des gebuchten Treffens (nachfolgend „Buchung“) ist im Einvernehmen mit dem Begleitherren möglich, wobei ein Anspruch auf Verlängerung nicht besteht und der Begleitherr berechtigt ist, eine gewünschte Verlängerung nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle des Zustandekommens einer Buchungsverlängerung teilt der Begleitherr der Agentur dies kurz vor Beginn der Verlängerung mit.

(4) Das im Falle einer Verlängerung anfallende Honorar wird durch die Kundin dem Begleitherrn zu Beginn der Verlängerung in bar übergeben. Der Begleitherr ist zum Empfang des Geldes bevollmächtigt. Das im Falle der Buchungsverlängerung anfallende Honorar kann die Kundin der Honorarliste auf der Website der Agentur, alternativ dem Profil des jeweiligen Begleitherren (Sedcard) entnehmen.

 

§4 Honorar

(1) Das bei einer Buchung anfallende Honorar der Begleitherren ist dem Profil des jeweiligen Begleitherren (Sedcard) auf der Website der Agentur zu entnehmen, alternativ der auf der Website der Agentur enthaltenen Honorarliste. Das Honorar bezieht sich dabei ausschließlich auf die mit dem Begleitherren verbrachte Zeit, hingegen nicht auf bestimmte Dienstleistungen.

(2) Bei Buchungen außerhalb des Wohnorts des Begleitherren wird ein Reisehonorar fällig, welches die in Anspruch genommene Anreisezeit des Begleitherren sowie Reiseverpflegung und die Kosten der Anreise des Begleitherren mit dem Pkw umfasst. Es ist zusätzlich zum Honorar des Begleitherren sowie je nach Anreiseumfang zusätzlich zu den anfallenden Reisekosten (bspw. Flug- oder Zugtickets, Transfer vor Ort, Hotelübernachtung, etc.) zu entrichten.

(3) Sämtliche Reisekosten sowie alle während des Treffens anfallenden Kosten (bspw. für Speisen, Getränke, Tickets für Veranstaltungen, Taxi u. ä.) sind durch die Kundin zu begleichen.

 

§5 Zahlung

(1) Zur Vermeidung von bloßen Scheinbuchungen hat die Kundin bei Erstbuchungen eine Anzahlung in Höhe von 35 Prozent des Honorars auf das Geschäftskonto der Agentur per Überweisung zu leisten. Über den Zahlungseingang wird die Kundin umgehend via E-Mail informiert.

(2) Soweit nicht im Rahmen der Vermittlung anderweitig vereinbart, erfolgt die Zahlung des Honorars per Barzahlung in Euro zu Beginn des Treffens durch die Kundin an den Begleitherren. Die Begleitherren sind zur Entgegennahme des vollen Honorars inklusive eventuell anfallenden Reisekosten sowie eines anfallenden Reisehonorars bevollmächtigt.

(3) Im Falle einer Anzahlung (§ 5 Ziff. 1) oder vollständigen Vorab-Zahlung des Honorars durch die Kundin ist die Agentur zur Entgegennahme des Honorars bevollmächtigt.

 

§6 Stornierungen

(1) Der Kundin ist es jederzeit möglich, eine Buchung bis 48 Stunden vor Beginn des Treffens mit dem Begleitherren kostenfrei zu stornieren. Die Stornierung hat dabei schriftlich (bspw. via E-Mail) gegenüber der Agentur zu erfolgen. Sollte wider Erwarten eine Buchung 48 Stunden vor Treffen verschoben oder storniert werden, wird Ihre Anzahlung nicht verworfen, jedoch verliert sie bei wiederholter Nichtbuchung nach 6 Monaten ihre Gültigkeit und wird somit nicht zurückbezahlt. Erfolgt die Stornierung in weniger als 48 Stunden aber noch mindestens 24 Stunden vor Beginn des Treffens mit dem Begleitherren, so werden 35 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrages fällig. Bei Stornierungen, die weniger als 24 Stunden vor Beginn des Treffens mit dem Begleitherren erfolgen, werden 50 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrags fällig. Der Kundin bleibt bei jeder Stornierung die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Agentur behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor. Bereits angefallene und nicht stornierbare Kosten (bspw. Reisekosten durch Zug/Flug, Hotel, etc.) sind durch die Kundin vollumfänglich auf Nachweis zu ersetzen.

(2) Die durch eine Stornierung fällig werdenden Beträge sind binnen 7 Tagen, beginnend ab dem auf die Stornierung unmittelbar folgenden Tag, durch die Kundin auf das Geschäftskonto der Agentur zu überweisen. Die Agentur ist berechtigt, etwaig geleistete Anzahlungen oder Vorabzahlungen der Kundin entsprechend zu verrechnen.

(3) Den Begleitherren steht es jederzeit frei, dass Treffen mit der Kundin bei einem vertragswidrigen Verhalten der Kundin (bspw. bei einem Verstoß gegen die freie sexuelle Selbstbestimmung) abzubrechen. Bei einem vorzeitigen Abbruch aus vorgenanntem Grund erfolgt keine Kostenerstattung. Bei einem vorzeitigen Abbruch des Treffens aus anderem Grund ist die Kundin zur Zahlung von 35 Prozent des vereinbarten Buchungsbetrages verpflichtet. In diesem Fall bleibt der Kundin die Erbringung des Nachweises vorbehalten, dass die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Agentur behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor. Bereits angefallene und nicht stornierbare Kosten (bspw. Reisekosten durch Zug/Flug, Hotel, etc.) sind durch die Kundin vollumfänglich auf Nachweis zu ersetzen.

 

§7 Haftungsbeschränkung

(1) Die Agentur haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Kundin. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden der Kundin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Die Einschränkung des Absatzes 1 gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(3) Bei den jeweiligen Begleitherren handelt es sich um selbständige Unternehmer, welche ihre Dienstleistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen. Sie sind keine Erfüllungsgehilfen der Agentur, so dass die Agentur für Handlungen der Begleitherren nicht haftet, insbesondere nicht für die Art und Weise oder Qualität der erbrachten Dienstleistungen.